Übersicht über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen
Körperpflege
Kleine Körperpflege
- An-/ Auskleiden
- Teilwaschen
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
Erweiterte kleine Körperpflege
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/ Auskleiden
- Teilwaschen
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
Große Körperpflege
- An-/ Auskleiden
- Waschen/Duschen
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
Erweiterte große Körperpflege
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/ Auskleiden
- Waschen/Duschen/Baden
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
Lagern/Betten & Nahrungsaufnahme
Lagern/Betten
- Lagern, Bett machen/richten
- Mobilisieren beim Betten
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essenplatzes
- Hilfe/Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
- Hygiene im Zusammenarbeit mit der Nahrungsaufnahme
Darm-und Blasen- Entleerung
a) Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesonders:
-Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darment-
leerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen
Darm-und Blasen- Entleerung
b) Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesonders;
- An-/ Auskleiden
- Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- und/oder
Darmentleerung, z.B. Inkontinenzversorgung, zur
Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen - Intimpflege
(Neben den Leistungskomplexen 1-4 ist ggf. der
Leistungskomplex 7a abrechenbar, nicht der
Leistungskomplex 7b)
Begleitung außer Haus & Reinigen der Wohnung
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- An-/ Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppensteigen
Begleitung außer Haus
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche
Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht
möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veran-
staltungen).
Beheizung der Wohnung
- Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
- Entsorgung der Verbrennungsrückstände
- Heizen
Reinigen der Wohnung
a) Aufräumen der Wohnung, Trennung/Entsorgung des Abfalls, Spülen/Aufräumen
b) Reinigung der Wohnung, Trennung /Entsorgung des
Abfalls, Reinigung; Bad, Toielette, Küche, Wohn/
Schlafbereich, Staubsaugen, Naßreinigung, Spülen,
Staub wischen.
c) umfangreiche Reinigung
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der
Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern)
sowie Einräumen der Wäsche.
Einkaufen
Erstellen des Einkaufs- und Speiseplans, Einkaufen von
Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen
Bedarfes sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit durch Pflegebedürftigen
- Kochen
- Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
- Spülendes bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
- Reinigen des Arbeitsbereiches
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit durch Pflegebedürftigen
- Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
- Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
- Reinigen des ArbeitsbereichesReinigen des Arbeitsbereiches
Erstbesuch
Anamnese
Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
LK 26 b ist abrechenbar bei:
1. gravierende Änderungen des Pflegerisiken,
2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken
Folgebesuch
Anamnese
Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages
LK 26 b ist abrechenbar bei:
1. gravierende Änderungen des Pflegerisiken,
2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken
Einsatzpauschalen
Einsatzpauschale A
Mo. bis Fr. zwischen 6 und 22 Uhr
(nicht in Zeiten von Mo. bis Fr. zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen)
Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren
Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer
Wohngemeinschaft ist die Einsatzpauschale jeweils
anteilig, unabhängig vom Kostenträger, nach der
Anzahl der zu versorgenden Anspruchsberechtigten
zu berechnen.
Einsatzpauschale B
Mo. bis Fr. zwischen 22 und 6 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen
(nicht in Zeiten von Mo. bis Fr. zwischen 6 und 22 Uhr)
Bei zeitgleicher Versorgung von zwei oder mehreren
Pflegebedürftigen in einem Haushalt bzw. in einer
Wohngemeinschaft ist die Einsatzpauschale jeweils
anteilig, unabhängig vom Kostenträger, nach der
Anzahl der zu versorgenden Anspruchsberechtigten
zu berechnen.
Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
- Beratung des Pflegebedürftigen und ggf. seiner Angehörigen
- Hilfestellung
- Mitteilung an die Pflegekasse
Häusliche Betreuung gemäß § 124 XI
- Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die den Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen
- Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags